{"id":120,"date":"2013-11-10T18:39:43","date_gmt":"2013-11-10T18:39:43","guid":{"rendered":"http:\/\/madaide.org\/?page_id=120"},"modified":"2014-04-26T18:34:46","modified_gmt":"2014-04-26T18:34:46","slug":"vereinssatzung","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/madaide.org\/?page_id=120","title":{"rendered":"Vereinssatzung"},"content":{"rendered":"<p><b>Satzung des gemeinn\u00fctzigen Vereins MADAide<\/b><\/p>\n<p><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p><b>\u00a7 1 Name und Sitz<\/b><\/p>\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eMADAide\u201c.<\/p>\n<p>Sein Sitz ist M\u00fcnchen.<\/p>\n<p>Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und f\u00fchrt danach den Zusatz \u201ce.V.\u201c.<\/p>\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p><b>\u00a7 2 Zweck<\/b><\/p>\n<p>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201cSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung in der jeweils g\u00fcltigen Fassung.<\/p>\n<p>Der Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung von Entwicklungszusammenarbeit, insbesondere zugunsten von Kindern und Jugendlichen. Die Verwirklichung erfolgt haupts\u00e4chlich in Madagaskar.<\/p>\n<p>Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:<\/p>\n<ul>\n<li>Organisation von Projekten, wie beispielsweise die Versendung gebrauchter Fu\u00dfballsachen, die \u00dcbernahme von Schulpatenschaften oder den Aufbau einer Sportschule. Durch Ansprechpartner vor Ort wird eine effiziente Hilfe zu gew\u00e4hrleistet.<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Materielle und finanzielle Unterst\u00fctzung, um den Kindern und Jugendlichen durch den Besuch von Schulen, Universit\u00e4ten oder Freizeiteinrichtungen, die M\u00f6glichkeit individueller Entwicklung und F\u00f6rderung ihrer Talente zu geben.<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Erreichen \u00f6ffentlicher Aufmerksamkeit und Interesses beispielsweise durch Internetpr\u00e4senz, pers\u00f6nlichen Kontakt oder Veranstaltungen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Verein will im Ausland t\u00e4tig werden. Dazu f\u00fchrt der Verein steuerbeg\u00fcnstigte Aktivit\u00e4ten unmittelbar selbst durch und bedient sich hierbei aufgrund vertraglicher Vereinbarung weisungsgebundenen und rechenschaftspflichtigen Hilfspersonen oder der Verein wird als F\u00f6rderk\u00f6rperschaft i.S.d. \u00a758 Nr.1 AO t\u00e4tig. Als F\u00f6rderk\u00f6rperschaft beschafft der Verein Finanzmittel und leitet diese an ausl\u00e4ndische K\u00f6rperschaften zweckgebunden f\u00fcr die F\u00f6rderung der Entwicklungszusammenarbeit weiter.<\/p>\n<p><b>\u00a7 3 Mittelverwendung<\/b><\/p>\n<p>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/p>\n<p>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p><b>\u00a7 4 Mitgliedschaft<\/b><\/p>\n<p>Die Mitgliedschaft des Vereins kann von jeder nat\u00fcrlichen oder juristischen Person auf Antrag an den Vorstand erworben werden. Der Vorstand kann den Antrag aus wichtigem Grund ablehnen.<\/p>\n<p>Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod, durch Austritt oder Ausschluss aus dem Verein. Der Austritt kann unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen schriftlich gegen\u00fcber dem Vorstand erkl\u00e4rt werden.<\/p>\n<p>Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verst\u00f6\u00dft. \u00dcber den Ausschluss entscheidet der Vorstand.<\/p>\n<p>Ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinerlei Anspruch an dem Vereinsverm\u00f6gen.<\/p>\n<p><b>\u00a7 5 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/b><\/p>\n<p>Die H\u00f6he und F\u00e4lligkeit des Mitgliedsbeitrages wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.<\/p>\n<p>Es steht den Mitgliedern frei, laufend oder einmalig h\u00f6here Beitr\u00e4ge zu leisten. Bei Ausschluss oder Austritt werden bereits geleistete Mitgliedsbeitr\u00e4ge nicht zur\u00fcckerstattet.<\/p>\n<p><b>\u00a7 6 Organe des Vereins<\/b><\/p>\n<p>Organe des Vereins sind:<\/p>\n<ul>\n<li>die Mitgliederversammlung,<\/li>\n<li>der Vorstand.<\/li>\n<\/ul>\n<p><b>\u00a7 7 Mitgliedsversammlung<\/b><\/p>\n<p>Die ordentliche Mitgliedsversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, wenn dies die Interessen des Vereins erforderlich machen oder wenn die Einberufung einer solchen Versammlung von einem Drittel der Vereinsmitglieder in einem schriftlichen, begr\u00fcndeten Antrag vom Vorstand verlangt wird.<\/p>\n<p>Die Einladung zur Jahreshauptversammlung erfolgt unter Einhaltung einer Frist von drei Woche zum Termin der Jahreshauptversammlung. Die Frist beginnt an dem Tag der Versendung der Einladung an die dem Verein zuletzt bekannte Email-\/Adresse der Mitglieder. Die Einladung muss eine Tagesordnung enthalten.<\/p>\n<p>Die ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist grunds\u00e4tzlich beschlussf\u00e4hig. Sie fasst ihre Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder; bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.<\/p>\n<p>Auf der Jahreshauptversammlung erstattet der Vorstand den Mitgliedern einen Bericht \u00fcber seine T\u00e4tigkeit im vergangenen Gesch\u00e4ftsjahr. Der Schatzmeister erstattet einen Kassenbericht f\u00fcr das abgelaufene Gesch\u00e4ftsjahr.<\/p>\n<p><b>\u00a7 8 Vorstand<\/b><\/p>\n<p>Der Vorstand besteht aus vier Mitgliedern, dem 1.Vorsitzenden, 2.Vorsitzenden, Schatzmeister und Schriftf\u00fchrer. Jeder von ihnen kann den Verein einzeln vertreten.<\/p>\n<p>Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt; er bleibt jedoch solange im Amt bis eine Neuwahl erfolgt ist. Eine Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Dem Vorstand obliegt die F\u00fchrung der laufenden Gesch\u00e4fte, insbesondere die Verwendung und Verwaltung der Vereinsmittel, sowie die interne Organisation. Er berichtet gegen\u00fcber der Jahreshauptversammlung j\u00e4hrlich detailliert \u00fcber seine T\u00e4tigkeit. Er ist an Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung gebunden.<\/p>\n<p>\u00dcber die Beschl\u00fcsse der Vorstandsitzungen oder Mitgliederversammlungen wird ein Beschlussprotokoll gefertigt, das vom Vorsitzenden zu unterzeichnen ist.<b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p><b>\u00a7 9 Satzungs\u00e4nderungen<\/b><\/p>\n<p>Eine \u00c4nderung der Satzung ist auf der Mitgliederversammlung m\u00f6glich. Dazu ist eine einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.<\/p>\n<p><b>\u00a7 10 Vereinsordnung<\/b><\/p>\n<p>Der Vorstand kann eine Vereinsordnung erlassen, diese ist von allen Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen. Die Ordnung darf nicht im Widerspruch zur Satzung stehen. Die Mitglieder des Vereins werden umgehend \u00fcber eine neue Vereinsordnung oder \u00c4nderung vom Vorstand informiert.<\/p>\n<p><b>\u00a7 11 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/b><\/p>\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins bedarf der Zustimmung von drei Viertel der erschienenen Mitglieder. Bei Aufl\u00f6sung des Vereins, Entzug der Rechtsf\u00e4higkeit oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder eine andere steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaft zwecks Verwendung f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne der Entwicklungszusammenarbeit.<\/p>\n<p><b>\u00a7 12 Salvatorische Klausel<\/b><\/p>\n<p>Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung rechtsunwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>Eine rechtsunwirksame Bestimmung ist durch die Mitgliederversammlung durch eine rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, die in ihrer Wirkung dem Sinn der urspr\u00fcnglichen Bestimmung weitestm\u00f6glich entspricht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>M\u00fcnchen, 1. Dezember 2013<\/p>\n<table border=\"0\" cellspacing=\"0\" cellpadding=\"0\">\n<tbody>\n<tr>\n<td valign=\"top\" width=\"230\"><b>\u00a0<\/b><b>Katharina Bickl (1. Vorsitzende)<\/b><\/td>\n<td valign=\"top\" width=\"230\"><b>\u00a0<\/b><b style=\"line-height: 1.714285714; font-size: inherit;\">Johanna Barth (2. Vorsitzende)<\/b><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td valign=\"top\" width=\"230\"><b>\u00a0<\/b><b>Jeffrey Di\u00dfmann (Schatzmeister)<\/b><\/td>\n<td valign=\"top\" width=\"230\"><b>\u00a0<\/b><b style=\"line-height: 1.714285714; font-size: inherit;\">Teresa Exner (Schriftf\u00fchrerin)<\/b><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td valign=\"top\" width=\"230\"><b>\u00a0<\/b><b style=\"line-height: 1.714285714; font-size: inherit;\">Michael Bickl<\/b><\/td>\n<td valign=\"top\" width=\"230\"><b>\u00a0<\/b><b style=\"line-height: 1.714285714; font-size: inherit;\">Stefanie Bickl<\/b><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td valign=\"top\" width=\"230\"><b>\u00a0<\/b><b style=\"line-height: 1.714285714; font-size: inherit;\">Veronika Brandstetter<\/b><\/td>\n<td valign=\"top\" width=\"230\"><b>\u00a0<\/b><b style=\"line-height: 1.714285714; font-size: inherit;\">Marita Falkinger<\/b><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td valign=\"top\" width=\"230\"><b>\u00a0<\/b><b style=\"line-height: 1.714285714; font-size: inherit;\">Stefan Sch\u00e4fer<\/b><\/td>\n<td valign=\"top\" width=\"230\"><b>\u00a0<\/b><\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des gemeinn\u00fctzigen Vereins MADAide \u00a0 \u00a7 1 Name und Sitz Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eMADAide\u201c. 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